Die Zwangsvollstreckung ist die staatliche Durchsetzung von Geldforderungen oder anderen Ansprüchen gegen einen Schuldner. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Einzelzwangsvollstreckung unzulässig und durch das kollektive Insolvenzverfahren ersetzt.
Erklärung
Die Zwangsvollstreckung nach §§ 704 ff. ZPO ermöglicht Gläubigern, ihre titulierten Forderungen mit staatlicher Hilfe durchzusetzen. Mittel der Zwangsvollstreckung sind Pfändung und Verwertung von Sachen (Sachpfändung), Forderungspfändung (Lohn, Bankguthaben), Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Immobilien.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt die Vollstreckungssperre ein (§ 89 InsO): Einzelzwangsvollstreckungen in die Insolvenzmasse sind unzulässig. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden aufgehoben. Dies sichert die Gleichbehandlung aller Gläubiger.
Schon im Eröffnungsverfahren kann das Gericht ein vorläufiges Vollstreckungsverbot anordnen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Nach Erteilung der Restschuldbefreiung dürfen die befreiten Forderungen nicht mehr im Wege der Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden.
Rechtsgrundlage: §§ 89, 21 InsO, §§ 704 ff. ZPO
§ 89 InsO verbietet Einzelzwangsvollstreckungen nach Verfahrenseröffnung. § 21 Abs. 2 Nr. 3 ermöglicht ein vorläufiges Vollstreckungsverbot im Eröffnungsverfahren.
Verwandte Begriffe
Häufig gestellte Fragen
Was passiert mit laufenden Pfändungen bei Insolvenz?
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden alle Einzelzwangsvollstreckungen unzulässig und bereits begonnene Maßnahmen aufgehoben (§ 89 InsO). Gläubiger können ihre Forderungen nur noch im Insolvenzverfahren anmelden.
Weitere Glossar-Einträge
Insolvenz
Insolvenz bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der wirtschaftliche Zustand der Zahlungsunfähigkeit und bildet die Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO).
Insolvenzverwalter
Der Insolvenzverwalter ist eine vom Gericht bestellte Person, die das Vermögen des Schuldners verwaltet, verwertet und an die Gläubiger verteilt. Er übernimmt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse und ist zentraler Akteur im Insolvenzverfahren.
Forderungsanmeldung
Die Forderungsanmeldung ist der formelle Prozess, mit dem Gläubiger ihre Ansprüche gegen den insolventen Schuldner beim Insolvenzverwalter geltend machen. Sie muss schriftlich innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist erfolgen und ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Verteilung.