Der Schlusstermin ist die abschließende Gläubigerversammlung am Ende eines Insolvenzverfahrens. In ihm legt der Insolvenzverwalter seinen Schlussbericht vor, die Gläubiger nehmen Stellung zur Schlussrechnung, und das Gericht entscheidet über die Aufhebung des Verfahrens.
Erklärung
Der Schlusstermin nach § 197 InsO markiert das Ende des Insolvenzverfahrens. Er wird vom Gericht anberaumt, sobald die Schlussverteilung vorbereitet ist. Im Schlusstermin präsentiert der Insolvenzverwalter seinen Schlussbericht über den Verlauf des Verfahrens, die Verwertung der Masse und die Ergebnisse.
Die Gläubiger können im Schlusstermin Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erheben. Das Schlussverzeichnis zeigt die endgültige Verteilungsquote für jeden Gläubiger. Nach dem Schlusstermin beschließt das Gericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
Mit der Aufhebung erhält der Schuldner (bei juristischen Personen der Vorstand/Geschäftsführer) die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Restvermögen zurück. Bei natürlichen Personen beginnt bzw. läuft die Restschuldbefreiungsfrist weiter. Bei Kapitalgesellschaften ohne Restvermögen erfolgt die Löschung im Handelsregister.
Rechtsgrundlage: §§ 197, 200 InsO
§ 197 InsO regelt den Schlusstermin und seine Durchführung. § 200 InsO ordnet die Aufhebung des Verfahrens nach Vollzug der Schlussverteilung an.
Verwandte Begriffe
Häufig gestellte Fragen
Was passiert nach dem Schlusstermin?
Nach dem Schlusstermin hebt das Gericht das Insolvenzverfahren auf und veröffentlicht die Aufhebung. Die Schlussverteilung wird durchgeführt. Bei Kapitalgesellschaften ohne Restvermögen wird die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht. Bei Privatpersonen läuft die Restschuldbefreiungsphase.
Weitere Glossar-Einträge
Insolvenz
Insolvenz bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der wirtschaftliche Zustand der Zahlungsunfähigkeit und bildet die Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO).
Insolvenzverfahren
Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtlich überwachtes Verfahren zur geordneten Abwicklung der Schulden eines zahlungsunfähigen Schuldners. Es dient der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger und kann die Sanierung oder Liquidation des Unternehmens zum Ziel haben.
Gläubiger
Ein Gläubiger ist eine Person oder ein Unternehmen, dem der insolvente Schuldner Geld schuldet. Im Insolvenzverfahren können Gläubiger ihre Forderungen anmelden, an der Gläubigerversammlung teilnehmen und erhalten am Ende eine anteilige Zahlung aus der Insolvenzmasse (Insolvenzquote).