Die Insolvenzquote gibt den prozentualen Anteil an, den Gläubiger aus der Insolvenzmasse auf ihre angemeldeten Forderungen erhalten. In Deutschland liegt die durchschnittliche Insolvenzquote bei Unternehmensinsolvenzen zwischen 3 und 5 Prozent.
Erklärung
Die Insolvenzquote ergibt sich aus dem Verhältnis der verfügbaren Insolvenzmasse zu den Gesamtforderungen der Insolvenzgläubiger. Sie wird erst am Ende des Verfahrens endgültig festgestellt, wenn die Verwertung abgeschlossen ist.
Bevor die Insolvenzgläubiger bedient werden, müssen zunächst die Massekosten (Gerichtskosten und Verwaltervergütung) und Masseschulden (Verbindlichkeiten, die der Verwalter im laufenden Verfahren begründet hat) gedeckt werden. Auch Gläubiger mit Absonderungsrechten werden vorrangig aus dem jeweiligen Sicherungsgut befriedigt.
Die durchschnittliche Insolvenzquote in Deutschland ist gering – sie liegt bei Regelinsolvenzverfahren meist zwischen 3 und 5 Prozent. Das bedeutet, dass Gläubiger oft nur einen Bruchteil ihrer Forderungen erhalten. Bei Masseunzulänglichkeit erhalten die Insolvenzgläubiger gar nichts.
Rechtsgrundlage: §§ 187–199 InsO
§§ 187 ff. InsO regeln die Verteilung der Insolvenzmasse. § 188 bestimmt die Erstellung eines Verteilungsverzeichnisses. § 195 regelt die Schlussverteilung, die die endgültige Quote bestimmt.
Verwandte Begriffe
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die durchschnittliche Insolvenzquote?
Die durchschnittliche Insolvenzquote bei Unternehmensinsolvenzen in Deutschland liegt bei etwa 3–5 Prozent. Das bedeutet, dass Gläubiger im Durchschnitt nur 3–5 Cent pro Euro ihrer Forderung erhalten. In manchen Verfahren, etwa bei erfolgreicher Sanierung, kann die Quote deutlich höher ausfallen.
Wann erfahre ich die Insolvenzquote?
Die endgültige Insolvenzquote steht erst nach Abschluss der Verwertung und dem Schlusstermin fest. Der Insolvenzverwalter erstellt ein Schlussverzeichnis mit den Verteilungsquoten. Abschlagsverteilungen während des Verfahrens sind möglich.
Weitere Glossar-Einträge
Insolvenz
Insolvenz bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der wirtschaftliche Zustand der Zahlungsunfähigkeit und bildet die Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO).
Insolvenzverfahren
Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtlich überwachtes Verfahren zur geordneten Abwicklung der Schulden eines zahlungsunfähigen Schuldners. Es dient der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger und kann die Sanierung oder Liquidation des Unternehmens zum Ziel haben.
Insolvenzverwalter
Der Insolvenzverwalter ist eine vom Gericht bestellte Person, die das Vermögen des Schuldners verwaltet, verwertet und an die Gläubiger verteilt. Er übernimmt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse und ist zentraler Akteur im Insolvenzverfahren.