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Insolvenztabelle: Definition & Bedeutung im Handelsrecht.

§§ 175-176 InsO

Die Insolvenztabelle ist ein offizielles Verzeichnis aller im Insolvenzverfahren angemeldeten Gläubigerforderungen. Sie wird vom Insolvenzverwalter geführt und enthält Angaben zu Betrag, Rang und Status jeder Forderung (festgestellt oder bestritten).

Erklärung

Die Insolvenztabelle ist das zentrale Dokument für die Verteilung der Insolvenzmasse. Der Insolvenzverwalter erstellt sie auf Basis der eingegangenen Forderungsanmeldungen. Jede Forderung wird mit Gläubigername, Forderungsbetrag, Rechtsgrund und Rang eingetragen.

Im Prüfungstermin werden die eingetragenen Forderungen geprüft. Der Verwalter nimmt Stellung zu jeder Forderung. Wird eine Forderung nicht bestritten, wird sie als „festgestellt" in die Tabelle aufgenommen. Festgestellte Forderungen wirken wie ein rechtskräftiges Urteil und bilden die Grundlage für die spätere Verteilung.

Bestrittene Forderungen werden gesondert vermerkt. Der betroffene Gläubiger muss seine Forderung dann im Klagewege durchsetzen (Feststellungsklage). Die Tabelle wird beim Insolvenzgericht hinterlegt und kann von den Beteiligten eingesehen werden.

Rechtsgrundlage: §§ 175-176 InsO

§ 175 InsO verpflichtet den Insolvenzverwalter zur Erstellung der Insolvenztabelle. § 176 regelt die Niederlegung der Tabelle beim Insolvenzgericht zur Einsichtnahme durch die Beteiligten.

Verwandte Begriffe

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Insolvenztabelle einsehen?

Ja, die Insolvenztabelle wird beim Insolvenzgericht hinterlegt und kann von allen Verfahrensbeteiligten eingesehen werden. Gläubiger, die Forderungen angemeldet haben, haben Einsichtsrecht in die gesamte Tabelle.

Was passiert mit bestrittenen Forderungen in der Tabelle?

Bestrittene Forderungen werden in der Tabelle vermerkt, aber nicht als festgestellt behandelt. Der Gläubiger muss seine Forderung durch eine Feststellungsklage beim zuständigen Gericht durchsetzen, um an der Verteilung teilzunehmen.