Die Gläubigerversammlung ist das Organ der Gläubigerschaft im Insolvenzverfahren. Sie wird vom Insolvenzgericht einberufen und entscheidet über wichtige Verfahrensfragen wie die Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens, die Bestellung eines Gläubigerausschusses und den Insolvenzplan.
Erklärung
Die Gläubigerversammlung nach §§ 74–79 InsO ist das zentrale Mitbestimmungsorgan der Gläubiger im Insolvenzverfahren. Sie wird vom Insolvenzgericht einberufen und geleitet. Jeder Insolvenzgläubiger ist teilnahmeberechtigt.
Die wichtigsten Beschlüsse der Gläubigerversammlung betreffen: die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters als den vom Gericht bestellten, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses, die Entscheidung über Fortführung oder Stilllegung des Schuldnerunternehmens, die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen und die Abstimmung über einen Insolvenzplan.
Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmrechte gefasst. Das Stimmrecht richtet sich nach der Höhe der Forderungen – bestrittene Forderungen werden dabei nur berücksichtigt, wenn sich die Beteiligten einigen oder das Gericht ein Stimmrecht zulässt. Der erste Gläubigerversammlungstermin (Berichtstermin) findet in der Regel 6–12 Wochen nach Verfahrenseröffnung statt.
Rechtsgrundlage: §§ 74–79 InsO
§ 74 InsO regelt die Einberufung der Gläubigerversammlung durch das Insolvenzgericht. § 76 bestimmt die Beschlussfähigkeit und Stimmrechte. § 77 InsO normiert die Beschlussfassung mit der Summenmehrheit.
Verwandte Begriffe
Häufig gestellte Fragen
Muss ich als Gläubiger an der Gläubigerversammlung teilnehmen?
Nein, die Teilnahme ist freiwillig. Es kann jedoch sinnvoll sein, insbesondere bei größeren Forderungen, um über wichtige Entscheidungen wie Fortführung oder Stilllegung mitzubestimmen und den Insolvenzverwalter zu kontrollieren.
Wie erfahre ich von der Gläubigerversammlung?
Das Insolvenzgericht bestimmt den Termin im Eröffnungsbeschluss und veröffentlicht ihn auf insolvenzbekanntmachungen.de. Bekannte Gläubiger werden vom Verwalter zusätzlich direkt informiert. Auf InsolvenzIndex können Sie Verfahren mit Alerts verfolgen.
Weitere Glossar-Einträge
Insolvenz
Insolvenz bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der wirtschaftliche Zustand der Zahlungsunfähigkeit und bildet die Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO).
Insolvenzverfahren
Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtlich überwachtes Verfahren zur geordneten Abwicklung der Schulden eines zahlungsunfähigen Schuldners. Es dient der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger und kann die Sanierung oder Liquidation des Unternehmens zum Ziel haben.
Forderungsanmeldung
Die Forderungsanmeldung ist der formelle Prozess, mit dem Gläubiger ihre Ansprüche gegen den insolventen Schuldner beim Insolvenzverwalter geltend machen. Sie muss schriftlich innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist erfolgen und ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Verteilung.