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§§ 1-66

Regelinsolvenzverfahren

Das Standardverfahren fuer Unternehmen und Selbstaendige bei Zahlungsunfaehigkeit oder Ueberschuldung.

Was ist Regelinsolvenz?

Das Regelinsolvenzverfahren ist das Standardverfahren der Insolvenzordnung (InsO) und kommt bei Unternehmen, Selbstaendigen und juristischen Personen zur Anwendung. Es zielt auf die bestmoegliche Befriedigung der Glaeubiger durch Verwertung des Schuldnervermoegens oder Sanierung des Unternehmens. Ein vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter uebernimmt die Verfuegungsgewalt ueber das Vermoegen des Schuldners und fuehrt das Verfahren durch.

Das Verfahren beginnt mit dem Insolvenzantrag beim zustaendigen Amtsgericht. Nach Pruefung der Eroeffnungsvoraussetzungen und Deckung der Verfahrenskosten wird das Verfahren eroeffnet. Der Insolvenzverwalter sichtet das Vermoegen, prueft Forderungen und erstellt einen Verwertungsplan. Am Ende steht die Verteilung des Erloeses an die Glaeubiger nach der gesetzlichen Rangfolge.

Voraussetzungen

  • 1Zahlungsunfaehigkeit (§ 17 InsO) oder Ueberschuldung (§ 19 InsO)
  • 2Ausreichende Masse zur Deckung der Verfahrenskosten
  • 3Antragstellung beim zustaendigen Amtsgericht (Insolvenzgericht)

Ablauf des Verfahrens

1

Insolvenzantrag

Einreichung des Antrags beim zustaendigen Amtsgericht durch den Schuldner (Eigenantrag) oder einen Glaeubiger (Fremdantrag). Beizufuegen sind Glaeubiger- und Schuldnerverzeichnis, Vermoegensaufstellung und letzte Bilanz.

2

Vorlaeufiges Insolvenzverfahren

Das Gericht bestellt einen vorlaeufigen Insolvenzverwalter, der das Vermoegen sichert und prueft, ob die Eroeffnungsvoraussetzungen vorliegen. Diese Phase dauert in der Regel 2-3 Monate.

3

Eroeffnung des Verfahrens

Der Eroeffnungsbeschluss wird erlassen, ein Insolvenzverwalter bestellt und der Berichts- sowie Pruefungstermin festgelegt. Die Glaeubiger werden zur Forderungsanmeldung aufgefordert.

4

Berichtstermin

Der Insolvenzverwalter berichtet ueber die wirtschaftliche Lage. Die Glaeubigerversammlung entscheidet ueber die Fortfuehrung oder Stilllegung des Unternehmens.

5

Verwertung und Verteilung

Das Vermoegen wird verwertet (Liquidation) oder das Unternehmen saniert. Der Erloes wird nach der gesetzlichen Rangfolge an die Glaeubiger verteilt.

6

Schlussverteilung und Aufhebung

Nach Abschluss der Verwertung erfolgt die Schlussverteilung. Das Gericht hebt das Insolvenzverfahren auf.

Vorteile

  • +Geordnete Abwicklung unter gerichtlicher Aufsicht
  • +Moeglichkeit der Sanierung und Unternehmensfortfuehrung
  • +Gleichmaessige Glaeubigerbefriedigung
  • +Insolvenzverwalter als professioneller Abwickler

Nachteile

  • -Verlust der Verfuegungsgewalt ueber das Vermoegen
  • -Hohe Verfahrenskosten (Gerichts- und Verwalterverguetung)
  • -Lange Verfahrensdauer (oft 1-3 Jahre)
  • -Oeffentliche Bekanntmachung (Reputationsschaden)

Haeufig gestellte Fragen

Wer kann ein Regelinsolvenzverfahren beantragen?

Sowohl der Schuldner selbst (Eigenantrag) als auch jeder Glaeubiger (Fremdantrag) kann einen Insolvenzantrag stellen. Bei juristischen Personen sind die Organe (z.B. Geschaeftsfuehrer) sogar zur Antragstellung verpflichtet (§ 15a InsO).

Was passiert mit Arbeitsvertraegen im Regelinsolvenzverfahren?

Arbeitsvertraege bestehen zunaechst fort. Der Insolvenzverwalter kann jedoch mit verkuerzter Kuendigungsfrist von drei Monaten kuendigen (§ 113 InsO). Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld fuer die letzten drei Monate vor Eroeffnung.

Wie hoch ist die durchschnittliche Insolvenzquote?

Die durchschnittliche Insolvenzquote in Deutschland liegt bei etwa 3-5% fuer ungesicherte Glaeubiger. Bei masselosen Verfahren (ca. 30% aller Verfahren) erhalten ungesicherte Glaeubiger keine Quote.

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage
§§ 1-66, 80-164 InsO
Typische Dauer
1-3 Jahre (durchschnittlich ca. 18 Monate)
Kosten
Mindestverguetung Insolvenzverwalter: 1.000 EUR, Gerichtskosten ab ca. 500 EUR. Gesamtkosten abhaengig von der Insolvenzmasse (Prozentsatz).
Zielgruppe
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG)
  • Personengesellschaften (OHG, KG, GbR)
  • Selbstaendige und Freiberufler
  • Vereine und Stiftungen

Verwandte Verfahren

  • Verbraucherinsolvenz

    Das vereinfachte Verfahren fuer Privatpersonen mit dem Ziel der Restschuldbefreiung nach 3 Jahren.

  • Eigenverwaltung

    Der Schuldner behaelt die Verwaltungs- und Verfuegungsbefugnis unter Aufsicht eines Sachwalters.

  • Insolvenzplanverfahren

    Sanierung durch einen von den Glaeubigern abgestimmten Insolvenzplan als Alternative zur Liquidation.

Passende Ratgeber

  • Wie laeuft ein Insolvenzverfahren ab?
  • Insolvenzantrag stellen
  • Forderungsanmeldung: Anleitung fuer Glaeubiger

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