InsolvenzIndex
InsolvenzenKarteReportsStatistikPreiseAPI
Startseite›Verfahrensarten›Konzerninsolvenz
§§ 3a-3e InsO

Konzerninsolvenzverfahren

Koordinierte Insolvenzverfahren fuer verbundene Unternehmen eines Konzerns mit gemeinsamer Verfahrenskoordination.

Was ist Konzerninsolvenz?

Das Konzerninsolvenzverfahren nach §§ 3a-3e InsO ermoeglicht die Koordination mehrerer Insolvenzverfahren innerhalb eines Konzerns. Seit 2018 koennen zusammengehoerige Verfahren bei einem einzigen Insolvenzgericht (Gruppen-Gerichtsstand) gefuehrt und durch einen Verfahrenskoordinator abgestimmt werden.

Die Konzerninsolvenz stellt sicher, dass die Verfahren der einzelnen Konzerngesellschaften nicht isoliert voneinander gefuehrt werden. Ein Koordinationsverfahren ermoeglicht einen einheitlichen Koordinationsplan, der die Sanierung des Gesamtkonzerns oder eine abgestimmte Verwertung erleichtert.

Voraussetzungen

  • 1Mindestens zwei gruppenangehoerige Schuldner (§ 3e InsO)
  • 2Insolvenzgruende bei den einzelnen Gesellschaften
  • 3Antrag auf Gruppen-Gerichtsstand durch einen gruppenangehoerigen Schuldner

Ablauf des Verfahrens

1

Antrag auf Gruppen-Gerichtsstand

Ein gruppenangehoeriger Schuldner beantragt die Begruendung eines Gruppen-Gerichtsstands. Das Gericht prueft, ob dies zweckmaessig ist.

2

Bestellung des Verfahrenskoordinators

Das Gericht bestellt einen Verfahrenskoordinator, der die verschiedenen Insolvenzverfahren aufeinander abstimmt.

3

Erstellung des Koordinationsplans

Der Koordinator erstellt einen Plan, der die abgestimmte Abwicklung oder Sanierung der Konzerngesellschaften vorsieht.

4

Koordinierte Durchfuehrung

Die einzelnen Insolvenzverfahren werden koordiniert durchgefuehrt. Die Insolvenzverwalter der Einzelverfahren sind zur Kooperation verpflichtet.

Vorteile

  • +Einheitliche Verfahrensfuehrung bei einem Gericht
  • +Abgestimmte Sanierung oder Verwertung
  • +Vermeidung von Interessenkonflikten zwischen Konzerngesellschaften
  • +Kosteneffizienter durch Synergieeffekte

Nachteile

  • -Zusaetzliche Kosten fuer den Verfahrenskoordinator
  • -Koordinationsplan ist nicht bindend fuer Einzelverwalter
  • -Komplexe rechtliche Abstimmung zwischen den Verfahren

Haeufig gestellte Fragen

Muessen alle Konzerngesellschaften insolvent sein?

Nein, der Gruppen-Gerichtsstand kann auch beantragt werden, wenn nur einige Gesellschaften insolvenzreif sind. Die Koordination bezieht sich nur auf die tatsaechlich in Insolvenz befindlichen Gesellschaften.

Ist der Koordinationsplan verbindlich?

Der Koordinationsplan ist ein Vorschlag des Verfahrenskoordinators. Die Insolvenzverwalter der Einzelverfahren sind nicht daran gebunden, muessen aber Abweichungen begruenden. In der Praxis folgen die meisten Verwalter dem Koordinationsplan.

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage
§§ 3a-3e InsO, §§ 269a-269i InsO
Typische Dauer
1-5 Jahre (abhaengig von Konzerngroesse und Komplexitaet)
Kosten
Zusaetzlich zu den Einzelverfahrenskosten: Verguetung des Verfahrenskoordinators (nach RVG). Gesamtkosten stark abhaengig von Konzerngroesse.
Zielgruppe
  • Konzerne und Unternehmensgruppen
  • Tochter- und Schwestergesellschaften
  • Holding-Strukturen in der Krise

Verwandte Verfahren

  • Regelinsolvenz

    Das Standardverfahren fuer Unternehmen und Selbstaendige bei Zahlungsunfaehigkeit oder Ueberschuldung.

  • Eigenverwaltung

    Der Schuldner behaelt die Verwaltungs- und Verfuegungsbefugnis unter Aufsicht eines Sachwalters.

Passende Ratgeber

  • Wie laeuft ein Insolvenzverfahren ab?

Insolvenzverfahren verfolgen

Erhalten Sie Benachrichtigungen zu neuen Insolvenzverfahren in Ihrer Branche oder Region.

Jetzt starten

Wöchentlicher Insolvenz-Report

Die wichtigsten Insolvenzmeldungen direkt ins Postfach

Insolvenzen

  • Alle Insolvenzen
  • Kartenansicht
  • Statistik
  • Branchenreports
  • Verfahrensarten

Branchen

  • Alle Branchen
  • Baugewerbe
  • Handel
  • Gastgewerbe
  • IT & Kommunikation
  • Verarbeitendes Gewerbe

Städte

  • Alle Städte
  • Berlin
  • Hamburg
  • München
  • Köln
  • Frankfurt

Ratgeber

  • Alle Artikel
  • Ablauf Insolvenzverfahren
  • Insolvenzantrag stellen
  • Gläubiger-Rechte

Produkt

  • Preise & Pläne
  • API-Dokumentation
  • Dashboard
  • Watchlist
  • API-Schlüssel

Informationen

  • Datenquellen
  • System-Status
  • Impressum
  • Datenschutz
  • GründungsIndex

Bundesländer

  • Nordrhein-Westfalen
  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Hessen
  • Niedersachsen
Impressum•Datenschutz•Datenquellen•Status
powered by Firmenchancen|© 2026 InsolvenzIndex