sind der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an solchen, deren Gegenstand die Her- Stellung, der Vertrieb und/oder der Handel mit Stahl- und/oder Edelstahlerzeugnissen, und/oder der Erwerb und dieVerwaltung von Grund- und sonstigem Gesellschaftsvermögen ist, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Erlaubnispflichtige Geschäfte werden nicht ausgeübt.