Die städtebauliche Entwicklung, Erschließung, Bebauung und Vermarktung der aus einer ca. 40.123 m2 großen Teilfläche des Flurstücks 810 und den Flurstücken 50, 61, 497 sowie 681, sämtlich jeweils Gemarkung Gütersloh, Flur 58, bestehenden Grundstücksfläche sowie etwaiger weiterer hinzuzuerwerbender Grundstücksflächen in dem von der Bezirksregierung Detmold im Rahmen des Regionalplans vom 16. April 2024 ausgewiesenen Siedlungsgebiet südlich des Stadtring Kattenstroth, zwischen Brockweg und ?