Das Erwerben, Halten, Verwalten und Veräußern von eigenen Beteiligungen an Unternehmen, die Gründung von Tochtergesellschaften, die Finanzierung von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie die Anlage und Verwaltung eigenen Vermögens, soweit hierfür keine gesonderte Erlaubnis erforderlich ist.