Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung; ausgenommen ist die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Beteiligungsunternehmen, soweit hierfür eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch und dem Wertpapierinstitutsgesetz sind vom Unternehmensgegenstand ausgenommen.