Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist außerdem berechtigt, Management-, Beratungs-, Verwaltungs- und sonstige Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen zu erbringen. So kann die Gesellschaft künftig neben dem Halten von Beteiligungen auch Verwaltungs- und Managementleistungen für ihre Tochtergesellschaften übernehmen.