Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen jeder Rechtsform sowie von Immobilien und sonstigen Kapitalanlagen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Gesellschaft kann ferner Geschäftsführungs-, Beratungs- und Managementleistungen gegenüber Beteiligungsunternehmen erbringen, soweit hierfür keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.