Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten von Wertpapieren und Beteiligungen sowie der Erwerb und die Verwaltung von in- und ausländischen Immobilien. Die Gesellschaft darf genehmigungsbedürftige Finanzdienstleistungen, genehmigungsbedürftige Bankgeschäfte sowie genehmigungsbedürftige Immobiliengeschäfte nicht unmittelbar selbst tätigen.