Betrieb eines ambulanten Rehabilitationszentrums mit allen damit verbundenen Leistungen und den Schwerpunkten: Ambulante und teilstationäre Rehabilitation, insbesondere der Kostenträger Deutsche Rentenversicherung, Gesetzliche Krankenkassen, Berufsgenossenschaft, Privat, Privat-Beihilfe; Leistungen der Heilmittel (wie z.B. Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Massage, Manuelle Lymphdrainage, Geräte gestützte Krankengymnastik etc.) aller Kostenträger; Fortbildungszentrum; Ärztliche Privatleistungen; Gesundheitskurse extern/intern nach § 20 SGB 5; Betrieb von Mietwagen im Bereich Personenbeförderung.