Die Gründung und der Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums bzw. mehrerer medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen zahnärztlichen und nicht zahnärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation sowie Kooperation mit nicht zahnärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebotes und der Durchführung neuer zahnärztlicher Versorgungsformen wie die integrierte Versorgung.