Die Gründung und der Betrieb eines oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen vertrags- und privatärztlichen sowie nichtärztlichen Leistungen auf dem Gebiet der Zahnmedizin und die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens, einschließlich der Beteiligung an Unternehmen des Gesundheitswesens.