Der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums ("MVZ") zur Versorgung ambulanter zahnärztlicher Patienten sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere die Eingehung von ambulant-stationären Kooperationen, die Errichtung und der Betrieb von Zweigpraxen sowie die Eingehung von örtlichen oder überörtlichen Zusammenbeschlüssen zur gemeinsamen Berufsausübung oder zur gemeinsamen Nutzung von Ressourcen.