Der Erwerb, das Halten, die Finanzierung, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte und soweit hierfür keine gesonderte behördliche Erlaubnis erforderlich ist ?