Ausübung des Raumausstatterhandwerks, insbesondere Gestaltung und Ausstattung von Innenräumen sowie Bekleidung und Gestaltung von Wand-, Decken- und Bodenflächen und Erbringung der damit zusammenhängenden Vorbereitungs-, Neben- und Ergänzungsleistungen. Ferner Ausübung des Bodenlegergewerbes, insbesondere Verlegen, Bearbeiten, Instandsetzen und Austauschen von Bodenbelägen sowie Durchführung der hierfür erforderlichen Vorbereitungs-, Neben- und Ergänzungsarbeiten.