Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der Geschäftsführung und/oder der persönlichen Haftung bei anderen Gesellschaften. Die Gesellschaft ist berechtigt, verbundene Unternehmen zu gründen, zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. Die Gesellschaft kann verbundene Unternehmen bei der Durchführung ihrer Geschäfte unterstützen und insbesondere administrative, kaufmännische, organisatorische sowie strategische Dienstleistungen erbringen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft darf Immobilien, Rechte, Lizenzen sowie sonstige Vermögenswerte erwerben, halten, verwalten und veräußern. Die Gesellschaft kann Finanzierungen für verbundene Unternehmen bereitstellen, Darlehen gewähren, Sicherheiten übernehmen sowie konzerninterne Cash-Management-Strukturen betreiben.