Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Verkehrssicherung, Baustellenabsicherung und Baustellenorganisation sowie infrastruktuelle Dienstleistungen. Hierzu gehören insbesondere Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherungsmaßnahmen, Fahrbahnmarkierungen, Aufstellung und Wartung von Beschilderungen und Leiteinrichtungen, Erd- und Aushubarbeiten, vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten im Tief- und Leitungsbau, (insbesondere im Bereich Telekommunikation und Glasfaser), Abbruch- und Rückbauarbeiten ohne statische Eingriffe; - die Montage-, Aufbau- und Demontagearbeiten an mobilen Einrichtungen und baulichen Anlagen, Hausmeisterservice einschließlich Gebäudebetreuung und Grünflächenpflege sowie der Handel und die Vermietung von Baustelleneinrichtungen, Verkehrssicherungssysteme und technischen Anlagen, und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Zulassungspflichtige handwerkliche Tätigkeiten werden nicht selbst ausgeführt.