Gegenstand des Unternehmens und Zweck der Gesellschaft ist die Wahrnehmung der Funktion einer Holding durch Beteiligung an gewerblichen Unternehmen und Gesellschaften aller Art einschließlich der Übernahme der zentralen Geschäftsführung bei derartigen Beteiligungsgesellschaften. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen und Gesellschaften gründen, erwerben, veräußern und sich an ihnen beteiligen. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern.