der Erwerb, das Halten und Verwalten von Immobilien sowie deren Vermietung und Verpachtung und aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich sind. Sie kann sich insbesondere an gleichartigen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten, sich als geschäftsleitende Holdinggesellschaft und den hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen betätigen.