Übernahme, Verwaltung und Abwicklung einer betrieblichen Altersvorsorgeverpflichtung (Pensionszusage) gegenüber einem ehemaligen GGF und Verwaltung des eigenen Vermögens sowie Beratung und Consulting insbesondere zum Arbeitsschutz. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes in beliebiger Rechtsform zu beteiligen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie im Übrigen alle Geschäfte zu tätigen, die der Förderung ihres Unternehmenszwecks unmittelbar oder mittelbar dienlich erscheinen.