WSK Vision gGmbH
Unternehmensgegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ?Steuerbegünstigte Zwecke? der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO insbesondere durch die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Hinblick auf eine musikalische Erziehung und kulturelle Bildung. Diese Zwecke werden verwirklicht durch - die Beschaffung von Mitteln durch Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising-Kampagnen, Veranstaltungen und - die Ansprache von Förderern und Spendern; - die Weiterleitung der beschaffenen Mittel an Stiftungen mit identischen Zwecken im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, soweit diese als steuerbegünstigte Körper-schaften im Sinne der §§ 51 ff. AO anerkannt sind, - zur Verwendung für deren satzungsgemäßen steuerbegünstigten Zwecke; - die Beschaffung von Mitteln zur Ausstattung des Grundstockvermögens einer noch zu gründenden Stiftung, die dem Zweck der Förderung von Kunst und Kultur im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO dient; - die eigenständige Förderung der in Absatz 1 genannten Zwecke durch Öffentlichkeits- und Informationsarbeit. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftervertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen, insbesondere sich unmittelbar und mittelbar an anderen Unternehmen zu beteiligen, die ebenfalls ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen. Die Gesellschaft kann ihre Satzungszwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften verwirklichen. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen un Sinne des § 57 Abs. 3 AO einzusetzen. Diese handeln nach den Weisungen der Gesellschaft.