Die Erbringung von Dienstleistungen im vorbeugenden, operativen und anlagentechnischen Brandschutz, insbesondere die Gestellung des externen Brandschutzbeauftragten, Brandschutzberatung, Objektbegehung sowie der Einbau, die Wartung und Prüfung von Rauchwarnmeldern, Kohlenmonoxid-Meldern und Bandschutztüren/-toren (mit und ohne Feststellanlagen). Zudem die Durchführung von Brandschutzhelfer- und Evakuierungshelferschulungen sowie betrieblichen Sicherheitsunterweisungen. Des Weiteren die Ausführung von zulassungsfreien Handwerkstätigkeiten (Maler- und Bodenverlegerarbeiten) sowie die herstellerzertifizierte Applikation von Spezial-Brandschutzbeschichtungen.