Der Ankauf, der Verkauf, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von eigenen Immobilien und Grundstücken sowie die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung, die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume sowie die Vermittlung von Darlehen (Tätigkeiten nach § 34c GewO) sowie das Eingehen von Finanzierungen aller Art im eigenen Namen und für eigene Rechnung zur Errei-chung des Gesellschaftszwecks, unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen.