Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Bau- und Wohnungsbau als Bauträger, der Erwerb, die Bebauung und Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Vermittlung und Entwicklung von Immobilien. Nicht zum Gegenstand des Unternehmens gehört eine Tätigkeit als Makler oder Baubetreuer im Sinne des § 34c Gewerbeordnung.