Ausführung von Hochbauaufträgen aller Art sowie die Hochbauplanung und Beratung, die Erstellung von Ein- und Mehrfamilienhäusern und Industriebauten auf eigenen oder fremden Grundstücken, der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie alle sonstigen Haupt- und Nebenarbeiten im Bereich einer Bauunternehmung und alle den Gesellschaftszweck fördernden Aufgaben, jedoch mit Ausnahme von Bauträgertätigkeiten im Sinne von § 34 c GewO.