Verwaltung und Halten eigenen Vermögens und Vermögensverwaltung zur langfristigen Vermögensanlage, -bildung und -sicherung in der Familie, wobei keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG), Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) oder Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) ausgeübt werden.