Vermögensverwaltung durch Gründung, Mehrheitsbeteiligung und Veräußerung von Unternehmen sowie sämtlich damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist darüber hinaus berechtigt, eigenes Vermögen zu verwalten, insbesondere Immobilien zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu verwerten sowie Kapitalanlagen zu tätigen.