Gegenstand des Unternehmens ist die Eingehung, der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von eigenen Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland für eigene Rechnung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des vorgenannten Zwecks notwendig oder nützlich erscheinen ?