Erbringung ambulanter Pflegeleistungen, insbesondere Grundpflege und Behandlungspflege nach SGB V und SGB XI, Betreuungsleistungen, hauswirtschaftliche Versorgung sowie Pflegeberatung, zur Eröffnung und des Betriebes ambulanter Pflegedienste sowie der Versorgung pflegebedürftiger Menschen außerhalb stationärer Einrichtungen, als auch die Erbringung von Beratungs-, Unterstützungs- und Vermittlungsleistungen im Bereich der Pflege, Betreuung und Versorgung älterer Menschen sowie von Menschen mit Behinderung oder besonderem Unterstützungsbedarf. Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Unterstützung sowie Schul- und Integrationsbegleitung, Vermittlung und Koordination von Pflege, Betreuungs- und Unterstützungsleistungen sowie die Ubernahme von Management und Verwaltungsleistungen für Einrichtungen und Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen.