Die GmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, insbesondere die Förderung der Chancengleichheit von Kindern zum Zeitpunkt der Einschulung. Hierzu gehört u.a. die Zuwendung einer Erstausstattung einer / eines Schulanfängerin / Schulanfängers mit Schulmitteln.