Die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere das Erwerben, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung und Vertretung bei anderen Gesellschaften. Geschäfte, die einer besonderen behördlichen Genehmigung bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.