alle Tätigkeiten eines Generalübernehmers sowie die Vermittlung von Handwerkern fürschlüsselfertiges Bauen. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken aller Art. Die Gesellschaft führt keine genehmigungspflichtigen Tätigkeiten im Sinne des § 34 GewO aus.