WIDI Gebäudeservice GmbH
Unternehmensgegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes -Steuerbegünstigte Zwecke- der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie des Sozialwesens, der Jugend- und Altenhilfe, der Wissenschaft und Forschung, der Erziehung-Volks- und Berufsbildung, der selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind und des Sports. Diese Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit der Märkischen Klinken GmbH oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der Märkische Gesundheitsholding GmbH & Co. KG unmittelbar oder mittelbar verbundenen Körperschaften, die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, indem an diese für deren steuerbegünstigte Zwecke betriebsnotwendige Dienstleistungen erbracht, Waren beschafft und/oder Gegenstände zur Nutzung überlassen werden, die im Gegenstand der Gesellschaft unter § 2 Abs. 5 aufgeführt werden. Die Gesellschaft kann von den vorstehend genannten Unternehmen im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens auch für die Gesellschaft betriebsnotwendige Dienstleistungen (wie z.B. Energie-, Catering-, Wäscherei- sowie Verwaltungs- und Managementleistungen) empfangen, Grundstücke anmieten und Waren beziehen oder überlassene Gegenstände nutzen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Gebäudeservice im Sinne und Umfang des Berufsbildes über das Gebäudereiniger - Handwerk, die Übernahme der Hausverwaltung, technischer Dienste (Wartung und Unterhaltung) und ergänzender Dienstleistungen vorwiegend für Unternehmen des Gesundheit- und Sozialbereichs sowie Betriebe dieser Unternehmen im Märkischen Kreis sowie Betriebe der Gesellschafter. Die Tätigkeit der Gesellschaft wird auf das Gebiet des Märkischen Kreises bzw. auf den im Krankenhausbedarfsplan Nordrhein-Westfalen genannten Versorgungsbereich beschränkt. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 109 Gemeindeordnung NW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird.