Die Verwaltung des eigenen Vermögens. Dies umfasst insbesondere das Kaufen, Halten, Verwalten und Verwerten von eigenen Vermögenswerten aller Art, insbesondere von Wertpapieren, Fondsanteilen, Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie von eigenen Immobilien und Grundbesitz im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie die Beratung und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Ausgenommen hiervon sind jedoch erlaubnispflichtige Geschäftstätigkeiten (§ 34 c GewO, § 32 KWG u.a.), solange eine solche Erlaubnis nicht vorliegt.