1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ?Steuerbegünstigte Zwecke? der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Familienhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 4, Nr. 19 der Abgabenordnung. Dieser Zweck wird verwirklicht durch Hilfe zur Erziehung im Freiwilligen- und Pflichtbereich, soziale Erziehungshilfe mit und ohne Schwerpunkt Neurodiversität.