Handel und Dienstleistungen aller Art, sofern keine besondere behördliche Genehmigung notwendig ist. Insbesondere Frachtvermittlung, Kommissionierung, Lagerung, An- und Verkauf sowie Vermietung von Lkw, Pkw, Aufliegern und Anhängern. Gegenstand ist weiterhin gewerblicher Güterfernverkehr, auch soweit dieser genehmigungspflichtig ist.