Die Durchführung und Abwicklung von Bauvorhaben als Generalunternehmer und Generalübernehmer, insbesondere die Planung, Projektsteuerung, Bauleitung, Vergabe, Koordination und Überwachung von Bauleistungen sowie die schlüsselfertige Errichtung, Sanierung und Modernisierung von Wohn-, Gewerbe- und Industrieimmobilien unter ausschließlicher Einschaltung selbstständiger und fachlich qualifizierter Nachunternehmer. Das Unternehmen führt keine zulassungspflichtigen Handwerksarbeiten selbst aus. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Projektentwicklung sowie der An- und Verkauf von Grundstücken und Immobilien. Das Unternehmen ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.