Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Finanz- und Lohnbuchhaltung im Rahmen des § 6 Nr. 3 und Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG); Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich der damit verbundenen Meldungen an Sozialversicherungsträger und Behörden, Organisation, Einrichtung und Pflege von Buchfüh-rungssystemen sowie Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen und Zwischenabschlüsse; Durchführung allgemeiner kaufmännischer und administrativer Dienstleistungen, insbesondere im Bereich des Rechnungswesens, des Mahn- und Zahlungsverkehrs sowie vorbereitender Tätigkeiten für Jahresabschlüsse; Verarbeitung, Digitalisierung und Archivierung von Buchführungsunterlagen sowie organisatorische Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen in kaufmännischen Angelegenheiten; Rechts- und Steuerberatung, insbesondere Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes, sowie jede Tätigkeit, die einer gesetzlich zugelassenen Berufsgruppe vorbehalten ist, sind ausdrücklich ausgeschlossen