Westfälische Bauindustrie GmbH
Unternehmensgegenstand
Die Westfälische Bauindustrie GmbH bewirtschaftet umfassend den ruhenden Verkehr in der Stadt Münster, sie baut und betreibt Parkhäuser und Umsteigeanlagen zur Vernetzung von Motorisiertem lndividual-Verkehr (MIV) und Öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) wie Park+Ride-Anlagen, Park+Bike-Anlagen, Fahrradparkanlagen und betreibt Fahrradverleihsysteme. Die Westfälische Bauindustrie GmbH errichtet und betreibt bauliche Sicherungsmaßnahmen im städtischen Interesse zum Schutz von Wegen, Straßen und Plätzen. Die Westfälische Bauindustrie GmbH engagiert sich im Bereich des Bauens als Bauherrin im eigenen Namen oder als Baubetreuerin im fremden Namen unter Beachtung der öffentlichen Zwecksetzung in solchen Bereichen, die strukturell zur Stadtentwicklung in Münster beitragen. Hierzu gehören Gewerbe- oder Handwerkerzentren, Projekte zur wohnungsnahen Grundversorgung in der Entwicklung/Verbesserung von Wohnbereichen, Bau von Schulen, Kitas und Flüchtlingseinrichtungen sowie soziale Infrastruktureinrichtungen. Das bei der Westfälische Bauindustrie GmbH vorhandene Spezialwissen kann, soweit damit ein öffentlicher Zweck verfolgt wird, innerhalb der durch die Gemeindeordnung gezogenen Grenzen örtlich durch die Übernahme von Beratungs-, Planungs- oder Bauaufträge für Dritte vermarktet werden. In diesem Zusammenhang dürfen begleitend auch kaufmännische- und Verwaltungsdienstleistungen erbracht werden. Die Gesellschaft bewirtschaftet das eigene Grundvermögen. Sie kann Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben und erwerben. Sie kann die Vermarktung von Grundstücken im Konzern der Stadt Münster im Wege der Geschäftsbesorgung übernehmen. Die Gesellschaft kann die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften übernehmen, soweit sie Miteigentümer ist. Dies gilt ebenfalls, wenn diese Tätigkeit auf Veranlassung eines Gesellschafters erfolgt und hierfür ein öffentliches Interesse besteht, die diese kommunale Betätigung erfordert. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gegenstand unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie darf zu diesem Zweck unter den Vorgaben des § 107 Abs. 3 GO NRW Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an diesen beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen, ferner Interessengemeinschaften eingehen. Die Gesellschaft ist nach § 109 GO NRW so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Für die Gesellschaft findet das Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LGG NRW) in seiner jeweils gültigen Fassung Anwendung.