Die Vermittlung von handwerklichen Tätigkeiten an Sub-/Nachunternehmer, insbesondere Maurer- und Betonbauarbeiten, Heizungsbau, Installations- und Klempnerarbeiten, Metallbauarbeiten, Maler- und Lackierarbeiten, Bodenlegerarbeiten, Glaserarbeiten, Elektroinstallationsarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Zimmererarbeiten, Tischlerarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten. Das Unternehmen ist zudem berechtigt, Trockenbauarbeiten, Abbrucharbeiten, die Montage genormter Baufertigteile, Entrümpelungen, Garten- und Landschaftsbau sowie Reinigungsleistungen insbesondere Bauendreinigungen auszuführen oder durch Sub-/Nachunternehmer erbringen zu lassen.