Werteschule gUG
Unternehmensgegenstand
(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von - Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), - des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich des Grundgesetzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO), - der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO), - der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) sowie - von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO). (2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - die Entwicklung und Durchführung von Bildungsprogrammen, Workshops, Projekttagen und Fortbildungen in Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen, - die Begleitung und Qualifizierung von Schüler/innen, Studierenden, Lehrkräften, Schulleitungen, Eltern und Fördervereinen zur Förderung von Wertebewusstsein, Demokratiekompetenz, sozialem Engagement und Toleranz, - die Erstellung und Bereitstellung von digitalen und analogen Lehr- und Lernmaterialien, - die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Angebote sowie Kooperationen mit Hochschulen, - die Initiierung und Unterstützung von Netzwerken zwischen Schulen, Hochschulen, Zivilgesellschaft und anderen gemeinnützigen Trägern, - die Einbindung künstlerischer, kultureller und innovativer methodischer Ansätze zur Wertevermittlung, - die Durchführung von Projekten der Jugendhilfe in enger Kooperation mit Schulen, Eltern und Trägern der Jugendhilfe, - die Konzeption, den Aufbau und den Betrieb von analogen und digitalen Lern-, Arbeits- und Begegnungsorten (z.B. Werkstätten, Co-Learning-Spaces oder Bildungs- und Erfahrungsräume), die der Qualifizierung, Vernetzung, gegenseitigen Unterstützung und dem gesellschaftlichen Engagement von Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften, Schüler/innen, Studierenden sowie weiteren Akteur/innen der Bildungs- und Zivilgesellschaft dienen.