Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung und Nutzung ausschließlich eigenen Grundbesitzes oder eigenen Kapitalvermögens, die Betreuung von Wohnungsbauten sowie die Errichtung und Veräußerung von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung. Erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz oder der Gewerbeordnung sind nicht Zweck der Gesellschaft.