Die Tätigkeit als Generalübernehmer (GÜ) im Baugewerbe und umfasst die schlüsselfertige Ausführung von Bauprojekten, wobei sämtliche Bauleistungen oder auch nur einzelne Gewerke eines Bauprojektes übernommen werden. Planungsleistungen werden nur in Ausnahmefällen übernommen, zusammen mit Architekten oder Ingenieurbüros ?