Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb eines zahnärztlichen medizinischen Versorgungszentrums gemäß § 95 SGB V zur zahnärztlichen Versorgung von gesetzlich und privat versicherten Patienten. 2. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie kann sich an anderen medizinischen Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften gründen und Zweigniederlassungen errichten, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist. 3. Nicht-ärztliche Tätigkeiten dürfen durch entsprechend qualifiziertes Personal erbracht werden, soweit dies nach berufsrechtlichen Regelungen zulässig ist.