Verwalten eigenen Vermögens, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie Erbringung von management-, Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen für diese Beteiligungsgesellschaften . Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB) bedürfen, sind ausgeschlossen.